FahrtennachweisDer Fahrtennachweis soll folgende Angaben enthalten:
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Nautische Ausbildung auf See
a. generelle Kenntnis der Jacht, Kenntnis in ihrer Benützung, in der Unterbringung von Sicherheitsausrüstung sowie in der Überprüfung von Motor und Segel b. Kenntnis der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) c. Anker- und Anlegemanöver d. Manöver in Häfen e. Mensch-über-Bord-Manöver f. Beurteilung des Wetters und des Seegangs g. sichere Navigation, Bestimmen der eigenen Position, Wahl einer geeigneten Route |