Auszug aus der Hochseeausweis Verordnung:
Um den Hochseeausweis zu erhalten, muss die Kandidatin oder der Kandidat:
- das 16. Altersjahr vollendet haben
- die Prüfung bestanden haben
- die nautische Grundausbildung nachweisen (Binnen A /D -Schein)
- einen Nothilfeausweis, nicht älter als 6 Jahre, vorlegen
- einen Seh- und Hörtest, nicht älter als 1 Jahr, vorlegen
- die erforderliche Praxis auf See nachweisen
- die Gebühren bezahlt haben
Einreichefrist des "Hochseeausweis-Dossiers"
Die vollständigen Unterlagen für die Ausstellung des Hochseeausweises sind vom Kandidaten bis spätestens 4 Jahre (volles Kalenderjahr) nach bestandener Theorieprüfung der SYA einzureichen.