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Auszug aus der Hochseeausweis Verordnung:

Um den Hochseeausweis zu erhalten, muss die Kandidatin oder der Kandidat:

  • das 16. Altersjahr vollendet haben
  • die Prüfung bestanden haben
  • die nautische Grundausbildung nachweisen (Binnen A /D -Schein)
  • einen Nothilfeausweis, nicht älter als 6 Jahre, vorlegen
  • einen Seh- und Hörtest, nicht älter als 1 Jahr, vorlegen
  • die erforderliche Praxis auf See nachweisen
  • die Gebühren bezahlt haben


Einreichefrist des "Hochseeausweis-Dossiers" 

Die vollständigen Unterlagen für die Ausstellung des Hochseeausweises sind vom Kandidaten bis spätestens 4 Jahre (volles Kalenderjahr) nach bestandener Theorieprüfung der SYA einzureichen.